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MFA Nr. 4 vom Seite 24

Hausbesuche richtig abrechnen

Elke Zimmermann; Darmstadt

Das Durchführen von Hausbesuchen ist in vielen Arztpraxen Standard. In unserer heutigen Ausgabe können Sie die Abrechnungskriterien der verschiedenen Hausbesuche nach dem EBM und der GOÄ nachlesen. Berücksichtigt sind auch die aktuellen Änderungen innerhalb des EBM seit dem 1. Quartal 2015. Innerhalb der GOÄ müssen Besuche – wenn nicht anders bestimmt – nach den gültigen Regeln der GOÄ mit dem jeweilig gültigen Schwellenwert berechnet werden. Bei Forderungen, die zwischen dem Schwellenwert und dem Höchstsatz liegen, muss dies von ärztlicher Seite begründet werden.

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

Das Abrechnen von ärztlichen Besuchen ist im EBM in Kapitel II Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen geregelt.

Wie in dem folgenden Auszug aus dem EBM beschrieben, ist eine Wegepauschale im Zusammenhang mit Besuchen und Visiten möglich. Hier gelten auf Landesebene die jeweiligen Richtlinien zu den Pauschalerstattungen (Kapitel V EBM).

Generell gilt für das Abrechnen der Wegepauschale immer der Weg vom Praxissitz zu dem Besuchsziel. Die Entfernung vom Praxissitz zum Besuchsort muss die jeweilige Praxis selbst bestimmen. Hilfreich ist in viel...