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Lexikon - Stand: 27.01.2025
Ausländischer Arbeitslohn
Lohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung sind Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Sie sind bei Zufluss des Arbeitslohns anhand der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten monatlichen Durchschnittsreferenzkurse umzurechnen, die den von der Finanzverwaltung im Bundessteuerblatt veröffentlichen monatlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskursen entsprechen ( BStBl. 2010 II S. 698).