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Portabilitätsrichtlinie
Um den Abbau von Mobilitätshemmnissen von Arbeitnehmern zu fördern, hat die Europäische Kommission am den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen, SEC (2005) 1293, KOM/2005/ 507 endg. – COD 2005/0214, vorgelegt.
Der Richtlinienvorschlag hatte den Erwerb von und die Wahrung ruhender Rentenanwartschaften als auch die Übertragung erworbener Anwartschaften zum Gegenstand. Darüber hinaus werden auch Auskunftsrechte der Arbeitnehmer geregelt. Unter anderem sah der Richtlinienvorschlag eine Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen auf zwei Jahre sowie den Wegfall eines Mindestalters für die Aufnahme in ein betriebliches Altersversorgungssystem vor.
Unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen in Deutschland alle fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung: Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensions- und Unterstützungskasse.
Im Oktober 2007 wurde ein überarbeiteter Richtlinienvorschlag über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern durch Verbesserung der Begründung und Wahrung von Zusatzrentenansprüchen, KOM/2007/603 endg. – COD 2005/021...