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Mandanten-Merkblatt: „Checkliste zur Kassenführung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen“
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen haben sich die gesetzlichen Grundlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufzeichnung von Bargeschäften verändert. Seit gelten weitere Verschärfungen: Elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) ausgerüstet werden. Die letzte Übergangsfrist ist am ausgelaufen.
Mithilfe der "Checkliste zur Kassenführung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen" können Unternehmen mit umfangreichem Bargeldverkehr und ihre steuerlichen Berater prüfen, ob die Kassenführung die verschärften gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Checkliste hilft dabei, eine aussagekräftige Verfahrensdokumentation zu erstellen.
Die aufgrund einer Betriebsprüfung für zurückliegende Veranlagungszeiträume anwendbaren Checklisten zur Kassenführung stehen ebenfalls unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Eine Checkliste für die offene Ladenkasse ist in der NWB Datenbank unter NWB JAAAF-88008 abrufbar.
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Sofern et...