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EuGH | Begriff der steuerfreien Vermietung
Werden neben der entgeltlichen Überlassung einer Anlage (hier: Fußballstadion) durch den Eigentümer weitere Dienstleistungen geschuldet, auf die der überwiegende Teil der Vergütung entfällt, und behält der Eigentümer bestimmte Rechte und Befugnisse, liegt grundsätzlich keine „Vermietung von Grundstücken“ vor. Einzelfallaspekte sind für die Beurteilung entscheidungserheblich.
Die Klägerin ist Betreiberin des Fußballstadions „Luc Varenne“. Sie schloss mit einem Fußballclub einen Vertrag, wonach dieser Club die Anlagen im Stadion entgeltlich nutzen durfte. Der Vertrag sah vor, dass der Eigentümer bestimmte Rechte und Befugnisse behielt (z. B. die Einlasskontrolle) und bestimmte Dienstleistungen zu (gewähr-)leisten hatte, u. a. den Unterhalt und die Wartung...