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BFH 25.11.2014 I R 27/13, IWB 9/2015 S. 306

BFH | Tätigkeitsort eines Auslandskorrespondenten in Österreich

Nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 i. V. mit Art. 15 Abs. 1 DBA Österreich sind die Einkünfte eines im Inland wohnenden Auslandskorrespondenten insoweit von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als die Arbeit tatsächlich in Österreich ausgeübt worden ist. Soweit die Einkünfte auf Dienstreisen entfallen, die der Korrespondent von dem Redaktionsbüro in Österreich aus in angrenzende Staaten unternimmt, unterfallen sie hingegen der deutschen Einkommensteuer.

Hinweis:

Die Klin. wohnte gemeinsam mit ihrem Ehemann in Deutschland. Sie arbeitete in den Streitjahren 2006 und 2007 in Österreich als Auslandskorrespondentin für einen inländischen Verlag. Sie wurde in Österreich für die Streitjahre mit ihren Einkünften aus nichtselbständiger [i]DBA Österreich NWB unter DokID NWB GAAAA-87642 Arbeit zur Einkommensteuer veranlagt. D...

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