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Umsatzsteuer | Unentgeltlichkeit bei kostenlos ausgeführten Leistungen gegen Vorlage eines zuvor in Umlauf gegebenen Gutscheins
Gibt der Unternehmer einen Gutschein in Umlauf, der dessen Besitzer berechtigt, eine Leistung des Unternehmers kostenlos in Anspruch zu nehmen, liegt i. d. R. kein entgeltlicher Leistungsaustausch vor (Bezug: § 1 Abs. 1, § 10 Abs. 1 UStG; § 762, § 807 BGB).
Im Urteilsfall räumte ein Spielhallenbetreiber durch Ausgabe von Gutscheinen im Rahmen einer Werbeaktion Kunden die Möglichkeit ein, mit einem bestimmten Guthaben an seinen Geldspielautomaten zu spielen. Dadurch hat der Spielhallenbetreiber keine entgeltlichen Leistungen erbracht. Eine steuerbare Lieferung bzw. sonstige Leistung setzt nämlich die Vereinbarung bzw. den Erhalt eines Entgelts voraus. Eine Gegenleistung bzw. ein Entgelt des Kunden ist aber nicht darin zu sehen, dass er den ihm von Spielhallenbetreiber ausgeteilten Gutschein nunmehr ...