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Einkommensteuer | Zinsswap-Geschäfte gehören nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Nach dem sind Einnahmen aus außerhalb der Veräußerungsfrist getätigten Finanztermingeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F. einkommensteuerrechtlich mit Blick auf § 23 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht schon deshalb den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, weil die den Einnahmen zugrunde liegenden Geschäfte ursprünglich der Absicherung des Risikos steigender Zinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Anschaffungskosten fremdvermieteter Immobilienobjekte dienten.
Die Entscheidung ist zur Rechtslage vor 2009 ergangen. Die Klägerin (eine GbR) erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie sicherte ihre Risiken aus variablen Zinssätzen für Grundstücksfinanzierungen durch Finanztermingeschäfte (sog. Zinsswaps) ab. Aus der Ablösung der Zinsswaps erzielte sie im Jahr 2007 ei...