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StBMag Nr. 5 vom Seite 54

Immer vier Balken

Claas Beckmann

S. 55

Im vergangenen Herbst hatte StB Alexander Hermelink zum ersten Mal von Freifunk gehört. Die Vorteile leuchteten ihm sofort ein: ein öffentliches Netz, frei zugänglich, unabhängig von einem einzelnen Provider und ausfallsicher durch eine gemischte Infrastruktur. Jetzt gehört er schon ein gutes halbes Jahr dazu. Er hat sich für 20 Euro den Freifunk-Router gekauft und stellt sein heimisches WLAN jedem zur Verfügung, der sich in der Nähe aufhält. Der Router schirmt dabei das Heimnetz ab. Und wer einen Knoten betreibt, kann nur sehen, ob er gerade genutzt wird, aber nicht wofür. Das ist das Prinzip hinter freifunk.net. Um sich nicht in rechtlichen Fallstricken zu verheddern, werden die Anfragen an den Freifunk-Router an einen Server in Schweden weitergeleitet. So geraten Freifunker nicht in die Störerhaftung, sollte ein Nutzer Illegales mit der Netzverbindung anstellen. Eine Alternative wäre, die örtliche Freifunk-Gemeinschaft bei der Regulierungsbehörde als Provider registrieren lassen, wie es andere Freifunker schon getan haben. Denn für Provider gilt ebenfalls keine Störerhaftung. Zusätzliche Verunsicherung bringt jetzt jedoch der aktuelle Gesetzese...