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Voraussetzung einer Tarifbegünstigung bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Gesamtplanrechtsprechung bei Anteilsveräußerung
Ein tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn liegt nur vor, wenn alle stillen Reserven in einem einheitlichen Vorgang aufgedeckt werden. Wird eine neue Schwester-KG gegründet, auf die nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen einer bereits bestehenden KG übertragen werden, ist die anschließende Veräußerung der Mitunternehmeranteile an der „neuen“ Schwester-KG nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigt.
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils einer GmbH & Co. KG
Die Kläger waren an einer GmbH & Co. KG als Kommanditisten und an der Komplementär-GmbH als Gesellschafter beteiligt. Nachdem ein Konzern Interesse an der Übernahme der geschäftlichen Aktivitäten der KG geäußert hatte, gründeten die Kläger eine weitere GmbH & Co. KG, auf die sie einen Teil der wesentlichen Betriebsgrundlagen unter Fortführung der Buchwerte übertrugen, während die neue GmbH & Co. KG das Betriebsgrundstück und das bewegliche Anlagevermögen von der „alten“ GmbH & Co. KG pachtete. Darüber hinaus wurde zwischen den Gesellschaften ein Lizenzvertrag geschlossen. Anschließend verkauften die Kläger Teile ihrer Anteile an der neuen GmbH & Co. KG und deren Komplementär-GmbH an die A Holding GmbH. Des Weiteren machten die Kläger der A...