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Fiktive Schenkungen
Besteuerung im Rahmen der Unternehmensnachfolge
Die lebzeitige Übertragung von Anteilen an Personen- oder Kapitalgesellschaften kann für die Mitgesellschafter des Betroffenen Schenkungsteuer auslösen. Dies kann zunächst dadurch geschehen, dass der Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und ihm nach dem Gesellschaftsvertrag nur eine Abfindung zusteht, die unter dem Verkehrswert seiner Beteiligung liegt. Der dadurch bei den Anteilen seiner Mitgesellschafter eingetretene Wertzuwachs ist schenkungsteuerpflichtig, § 7 Abs. 7 ErbStG. Darüber hinaus kann es im Rahmen der lebzeitigen Unternehmensnachfolge zu schenkungsteuerlich relevanten Vermögenstransfers zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern kommen. Insoweit führt § 7 Abs. 8 ErbStG zu einer originären Schenkungsteuerpflicht bei den dadurch begünstigten Gesellschaftern. Der nachfolgende Beitrag gibt anlässlich einiger jüngerer Urteile des BFH einen Überblick über die rechtliche Situation.
Mitgesellschafter können schenkungsteuerpflichtig sein, wenn die dem Ausscheidenden zustehende Abfindung unter dem Wert seines Gesellschaftsanteils liegt, § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Dies gilt insbesondere auch im Fall der Einziehung eines Gesellschaftsanteils einer Kapitalgesel...