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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 173

Allgemeiner Informationsaustausch

OECD-weiter Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten

Anke Dembowski

Das Bankgeheimnis wird weiter aufgeweicht: Mit dem automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten sollen den OECD-Staaten quasi weltweit die Finanzkonten ihrer Bürger offengelegt werden. Argumentiert wird auf drei Ebenen: (1) Es sei praktischer für die Finanzinstitute, wenn ein einheitlicher Standard für den Datenaustausch eingeführt werde; (2) soll die Terrorgefahr durch die Konten-Transparenz eingedämmt werden; und (3) soll die Gefahr für die Bürger, bei der Steuerhinterziehung erwischt zu werden, erhöht werden, um letztendlich Steuerhinterziehung zu unterbinden. Klar ist aber auch: Wenn erst einmal alle Konten und sonstigen Finanzpolster offen liegen, ist es für die Staaten leichter, eine Vermögensabgabe oder Reichensteuer zu erheben bzw. sonstige Haircuts durchzuführen. Immerhin werden bereits Maßnahmen gedanklich durchgespielt, die letztlich zu einer Enteignung der Sparer führen werden – von Negativzinsen über einmalige oder regelmäßige Vermögensabgaben bis hin zur Anhebung der Höchstverschuldungsgrenze, die wohl irgendwann einmal wieder zurückgefahren werden muss. Der gemeinsame Meldestandard zum Austausch der Informationen soll ab 2017 ...

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