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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Neben grundsätzlichen Voraussetzungen der Wiedereinsetzung können Sie anhand der nachfolgenden Fallgestaltungen prüfen, ob Sie mit Ihrer Einschätzung, ob eine Wiedereinsetzung zulässig ist oder nicht, richtig liegen. Zu Einzelfällen rund um die Frage der Gewährung einer Wiedereinsetzung haben die Gerichte in den letzten Jahren unterschiedlichste Entscheidungen gefällt und der BGH hat Leitlinien entwickelt. Unterstützend kann der Beitrag des Autors (RENO 05/2014 S. 7) herangezogen sowie die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt werden.
Aufgaben und Lösungen
Definieren Sie den Begriff Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Aufgabe 1
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 233 ZPO ermöglicht einer in einem Rechtsstreit beteiligten Partei, eine unverschuldet versäumte Prozesshandlung nachzuholen. Dabei muss es sich um eine der in § 233 ZPO bezeichneten Fristen handeln. Lässt das Gericht die Wiedereinsetzung zu, wird der Rechtsstreit in der Weise fortgesetzt, als wäre die Frist nicht versäumt worden.
Nennen Sie knapp die Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung.
Aufgabe 2
Kein Anwaltsverschulden
Wiedereinsetzungsantrag und Nachholen...