1) Bei der Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuermessbescheides kann das Finanzgericht die Sicherheitsleistung
für den Folgebescheid ausschließen.
2) Ein Ausschluss der Sicherheitsleistung kommt nur in Betracht, soweit der gegen den Grundlagenbescheid gerichtete Rechtsbehelf
mit Sicherheit oder mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird.
3) Eine Hinzuschätzung ist unschlüssig, wenn sie sich zwar an den Rohgewinnaufschlagsätzen der amtlichen Richtsatzsammlungen
orientiert, jedoch zu Reingewinnen führt, die deutlich über den Reingewinnen liegen, die sich unter Anwendung des obersten
Wertes des Reingewinn-Prozentsatzes in den amtlichen Richtsatzsammlungen ergeben.
4) Die Anordnung einer Sicherheitsleistung ist dann entsprechend auszuschließen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAE-88914
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Online-Dokument
FG Münster, Beschluss v. 22.12.2014 - 9 V 1742/14 G
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