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Aktuelle Entwicklungen beim Investitionsabzugsbetrag
Fallvarianten und Konsequenzen bei Nichteinhalten der Tatbestandsvoraussetzungen
[i]Grundlagen „Investitionsabzugsbetrag” NWB FAAAE-44825 Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g EStG bestehen zahlreiche zu klärende Rechtsfragen, wie diverse Finanzgerichts- sowie BFH-Urteile in letzter Zeit zeigen. Fraglich ist beispielsweise das Vorliegen der Voraussetzungen bei Einsatz eines Wirtschaftsguts in mehreren Unternehmen. Nutzt der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut in zwei unterschiedlichen Betrieben, ist zu beachten, dass die Größenmerkmale in Bezug auf denjenigen Betrieb erfüllt sein müssen, in dem die Investition [i]infoCenter „Investitionsabzugsbetrag” NWB DAAAC-65919 vorgenommen wird. In einem weiteren Fall ging es um die Frage, was eigentlich zum „Betrieb“ zählt. Zu dieser Frage ist derzeit ein Verfahren beim BFH anhängig. Ebenfalls strittig ist, ob ein Investitionsabzugsbetrag nachträglich gebildet werden darf, um ein Mehrergebnis aus einer Betriebsprüfung zu mindern. Das FG Sachsen vertritt die Auffassung, dass es sich dabei um ein zeitlich unbefristetes Wahlrecht handelt. Auch hierzu ist ein Verfahren beim BFH anhängig. Streitfragen bezüglich der Verzinsung gem. § 7g Abs. 3 EStG wurden durch die Einführung des § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG im Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes behoben. Die nachträgliche Aufstockung eines Investi...