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Versicherungsschutz und Beitragszahlung von Pflegepersonen
Pflegezeit und Familienpflegezeit
[i]Zu den arbeitsrechtlichen Besonderheiten Schmidt, NWB 7/2015 S. 427Beginn, Dauer und Verlauf einer Pflegesituation sind in aller Regel nicht langfristig planbar. Da nicht für alle Betroffenen ein Heimplatz zur Verfügung steht, sich aber auch längst nicht alle diese Betreuungsform für ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder leisten können und sie z. T. auch gar nicht annehmen wollen, findet ein Großteil der Betreuungs- und Pflegeaufgaben in der Familie durch Angehörige statt. Die Inanspruchnahme von Pflegezeit oder Familienpflegezeit durch diese Angehörigen führt aber zumindest zu Einbußen im Familieneinkommen. Außerdem stellt sich die Frage, ob und wie der Sozialversicherungsschutz der Betreuungspersonen (weiterhin) gewährleistet ist. Der Beitrag gibt einen Überblick über die soziale Absicherung der Pflegepersonen für die Dauer ihrer „Auszeiten“.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach dem Pflegezeitgesetz
[i]Pflicht zur Arbeitsfreistellung bei akuter PflegesituationBeschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer ...