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Versicherungsschutz und Beitragszahlung von Pflegepersonen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAE-88884 Beginn, Dauer und Verlauf einer Pflegesituation sind in aller Regel nicht langfristig planbar. Da nicht für alle Betroffenen ein Heimplatz zur Verfügung steht, sich aber auch längst nicht alle diese Betreuungsform für ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder leisten können und sie z. T. auch gar nicht annehmen wollen, findet ein Großteil der Betreuungs- und Pflegeaufgaben in der Familie durch Angehörige statt. Die Inanspruchnahme von Pflegezeit oder Familienpflegezeit durch diese Angehörigen führt aber zumindest zu Einbußen im Familieneinkommen. Außerdem stellt sich die Frage, ob und wie der Sozialversicherungsschutz der Betreuungspersonen (weiterhin) gewährleistet ist.
Ausführlicher Beitrag s..
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach dem Pflegezeitgesetz
[i]Neue Leistung: PflegeunterstützungsgeldBeschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Der Arbeitgeber ist in der Zeit dieser Freistellung zur Fortzahlung der Vergütung i. d. R. nicht verpflichtet. In diesen Fällen greift jetzt das neue ...