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Kundenschutzklauseln beim Austritt eines Gesellschafters aus der GmbH – nicht länger als zwei Jahre!
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-88604 Kundenschutzklauseln, die zwischen einer GmbH und einem ihrer Gesellschafter anlässlich des Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbart werden, sind nichtig, wenn sie in zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß übersteigen. Dieser Zeitraum beträgt i. d. R. zwei Jahre. Mit der Entscheidung hat der BGH nun eine feste Zeitgrenze gezogen. Auch wenn ein längerer Zeitraum vereinbart wurde, kann der ausgeschiedene Gesellschafter nach Ablauf der Zweijahresfrist zur GmbH in Wettbewerb treten. Mit dem Urteil hat der BGH seine Rechtsprechung zu Wettbewerbsverboten bei Austritt aus einer Freiberuflersozietät und zu Abwerbeverboten fortgeführt, bei denen ebenfalls eine Zweijahresgrenze gilt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Zulässigkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
[i]Notwendigkeit bestimmter VoraussetzungenNach st. Rspr. des BGH sind nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Rücksicht auf die in Art. 12 GG verfassungsmäßig geschützte Berufsausübungsfreiheit nur dann gerechtfertigt, „wenn und soweit sie notwendig sind, um einen Vertragspartner vor einer illoyalen Verwertung der Erfolge seiner Arbeit durch den anderen Vertragspartner zu schützen“. Erfüllen nachvertragliche Wettbewerb...