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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 4 R 2666/13

Gesetze: SGB 10 § 33 Abs. 3 S 1; SGG § 85 Abs. 3 S 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die formelle Rechtmäßigkeit eines Widerspruchsbescheides setzt nicht voraus, dass dieser von den an der Entscheidung über den Widerspruch beteiligten Personen handschriftlich unterzeichnet worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAE-88722

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 06.03.2015 - L 4 R 2666/13

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