Notwendige Hinzuziehung oder Beiladung bei Anfechtung eines Aufteilungsbescheids
Leitsatz
1. Bei
Anfechtung eines Aufteilungsbescheids zur Einkommensteuer-Gesamtschuld durch
einen zusammen veranlagten Ehegatten ist der andere Ehegatte grundsätzlich
notwendig hinzuzuziehen bzw. notwendig beizuladen ( m. w. N.).
2. Ausnahmsweise
sind Hinzuziehung bzw. Beiladung nicht notwendig,
a)
wenn der Beizuladende unter keinem denkbaren steuerrechtlichen Gesichtspunkt
betroffen ist, hier mangels eigener zu versteuernder Einkünfte (, HFR 2003, 155, BFH/NV 2003, 195), oder
b)
wenn die Klage offensichtlich wegen einer fehlenden Sachurteilsvoraussetzung oder
hier wegen versäumter Einspruchsfrist formell erfolglos ist (, EFG 1994, 842) oder offensichtlich
unzulässig ist (Beschlüsse , BFH/NV
2003, 186, nachgehend , Juris).
Fundstelle(n): PAAAE-88505
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 24.02.2015 - 3 K 266/14
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