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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 K 266/14

Gesetze: AO § 268, AO § 279, AO § 355, AO § 360 Abs. 3, EStG § 26, EStG § 26b, FGO § 44, FGO § 60 Abs. 3

Notwendige Hinzuziehung oder Beiladung bei Anfechtung eines Aufteilungsbescheids

Leitsatz

1. Bei Anfechtung eines Aufteilungsbescheids zur Einkommensteuer-Gesamtschuld durch einen zusammen veranlagten Ehegatten ist der andere Ehegatte grundsätzlich notwendig hinzuzuziehen bzw. notwendig beizuladen ( m. w. N.).

2. Ausnahmsweise sind Hinzuziehung bzw. Beiladung nicht notwendig,

a) wenn der Beizuladende unter keinem denkbaren steuerrechtlichen Gesichtspunkt betroffen ist, hier mangels eigener zu versteuernder Einkünfte (, HFR 2003, 155, BFH/NV 2003, 195), oder

b) wenn die Klage offensichtlich wegen einer fehlenden Sachurteilsvoraussetzung oder hier wegen versäumter Einspruchsfrist formell erfolglos ist (, EFG 1994, 842) oder offensichtlich unzulässig ist (Beschlüsse , BFH/NV 2003, 186, nachgehend , Juris).

Fundstelle(n):
PAAAE-88505

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 24.02.2015 - 3 K 266/14

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