StuB Nr. 8 vom Seite 3

Checkliste zum Mindestlohn

Der Mindestlohn gilt seit . Obwohl die Neuregelung seit Langem bekannt ist, ist vielen Mandanten noch nicht bewusst, was auf sie zukommt und wie sie sich verhalten müssen. Nun ist es höchste Zeit, ggf. erforderliche Maßnahmen in den Unternehmen einzuleiten. Nutzen Sie hierfür die Checkliste in der NWB Datenbank „Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen“. Sie führt die Punkte auf, an die Unternehmen denken sollten und enthält in diesem Zusammenhang auch Anregungen für Verbesserungen (vgl. einen Ausschnitt der Checkliste unten).

Hinweis

Die Checkliste ist am einfachsten über den Schnellzugang abrufbar: Einfach die DokID NWB MAAAE-71142 ins Suchfeld der Datenbank eingeben.

Weitere Infos zum Thema Mindestlohn

Harald Schumm geht in diesem Heft ab S. 305 auf die Neuregelung der verbindlichen branchenbezogenen Mindestlöhne ein, welche zusätzlich auf Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ausgehandelt werden können.

Kostenlos stellt insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales u. a. folgende Informationen und Arbeitshilfen zum Thema Mindestlohn zur Verfügung:

  • 13-seitige Broschüre „Der Mindestlohn – Fragen & Antworten“: http://go.nwb.de/r0w1h

  • Schaubild zu den vorläufigen Regelungen und den Ausnahmen: http://go.nwb.de/ju768

  • Mindestlohn-Rechner: http://go.nwb.de/zrbct

  • Mindestlohn-Hotline: Von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr können Sie unter 030/60 28 00 28 Fragen stellen.

Fundstelle(n):
StuB 8/2015 Seite 3
NWB WAAAE-88491