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Abschreibungsverursachende Zugänge
I. Einige einschlägige Sachverhalte
Angesprochen in diesem Streiflicht sind nicht Anschaffungen oder Herstellungen von Vermögensgegenständen, bei denen sich kurz nach dem Zugang die Nichtverwertbarkeit herausstellt, die aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig erkannt worden ist. Man kann von typischen Fehlentscheidungen sprechen, die es auch im Wirtschaftsleben immer wieder gibt. Solche Fälle unterscheiden sich zu den hier besprochenen von der besseren Erkenntnis nach dem Zugang. Gegenstand der folgenden Betrachtungen sind dagegen Zugänge, bei denen ein Abschreibungserfordernis im Zeitpunkt der Anschaffung – wenigstens nach Maßgabe bestimmter Bilanzierungsregeln – im Raum steht. Typische Beispielsfälle liefert die Begründung oder der Erwerb von niedrig- oder unverzinslichen Forderungen, Letztere in Gestalt von Nullcoupon-Anleihen. Man erwirbt dabei eine verbriefte Forderung ohne Zinscoupon zu beispielsweise 70 % des Nennwerts, die am Ende der Laufzeit zum Nennwert getilgt wird. Oder man kauft eine ausfallbedrohte Anleihe z. B. gegenüber dem Schuldner Griechenland, die risikoindiziert mit einem höheren Effektivzins als dem für Triple-A-Anleihe aktuell gültigen ausgestattet ist zum ak...