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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 297

Bilanzierung von mit einem Hedgegeschäft abgesicherten Fremdwährungsverbindlichkeiten und -forderungen

Fallstudie zu sechs prüfungs- und praxisrelevanten Fällen

Dipl.-Finanzwirtin (FH) Christiane Dürr

Nachdem in der SteuerStud-Ausgabe 4/2015 S. 206 NWB PAAAE-86347 die Grundzüge der Bilanzierung von Verbindlichkeiten und Forderungen in fremder Währung thematisiert worden sind, erörtert die nachfolgende Fallstudie die Bilanzierung von Fremdwährungsverbindlichkeiten und -forderungen, die mit einem Hedgegeschäft – auch Devisentermingeschäft genannt – abgesichert wurden.

I. Hedgegeschäft (Devisentermingeschäft)

Um das Risiko eines Währungsverlusts bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit bzw. -forderung durch Wechselkursschwankungen zu vermeiden, schließen Unternehmer oftmals ein Hedgegeschäft ab. Ein Hedgegeschäft ist ein Geschäft, bei dem Währungen zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Termin getauscht werden. Sowohl dieser Tauschtermin als auch der Kurs, zu dem getauscht werden soll, werden bei einem Hedgegeschäft bereits bei dessen Abschluss zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

II. Handelsbilanz

Nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sind Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten (sog. Grundsatz der Einzelbewertung). Allerdings darf von diesem Grundsatz der Einzelbewertung in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, § 252 Abs. 2 HGB. Eine derarti...

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Bilanzierung von mit einem Hedgegeschäft abgesicherten Fremdwährungsverbindlichkeiten und -forderungen

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