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Einkommensteuer | Berechnung des Kapitalkontos eines Kommanditisten bei Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags
Das entschieden, dass die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten i. S. von § 15a EStG nicht mindert.
Die Klägerin, eine KG, schaffte im Streitjahr 2009 Wirtschaftsgüter an, für die sie im Vorjahr einen Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG in Höhe von ca. 190.000 € gebildet hatte. Diesen Betrag rechnete sie dem Gewinn für 2009 außerbilanziell hinzu. Ohne diese Hinzurechnung ergaben sich ein Verlust der KG und negative Kapitalkonten der vier Kommanditisten. Das Finanzamt führte eine gesonderte und einheitliche Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG durch. Dabei bezog es die Auflösung des Investitionsabzugsbetrags nicht in die Berechnung der Kapitalkonten ein, weil eine außerbilanzielle Hinzure...