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Privates Veräußerungsgeschäft – Verkauf unter aufschiebender Bedingung innerhalb der Zehnjahresfrist
Mit der nunmehr seit 1999 geltenden Frist für ein privates Veräußerungsgeschäft von zehn Jahren nehmen – nicht zuletzt aufgrund der in den letzten Jahren in einigen Regionen erheblich gestiegenen Immobilienpreise – die nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerungen deutlich zu. Da im Rahmen des § 23 EStG auf die schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfte abgestellt wird, stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob durch die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) die Wirksamkeit des schuldrechtlichen Vertrags auf einen späteren Zeitpunkt nach Ablauf der Zehnjahresfrist hinausgeschoben und damit dem privaten Veräußerungsgeschäft ausgewichen werden kann.
Über eine derartige Fallgestaltung hatte der NWB SAAAE-87707 zu entscheiden. Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige am ein ehemaliges Eisenbahngrundstück erworben. Am – mithin wenige Wochen vor Ablauf der Zehnjahresfrist – schloss er mit dem Käufer des Grundstücks einen notariellen Kaufvertrag. Dieser stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass seitens des zuständigen Eisenbahn-Bundesamts die Entwidmung des Grundstücks erklärt wird. Auch die Eig...