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USt direkt digital Nr. 7 vom Seite 17

Organgesellschaft

Eine Organgesellschaft ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ein Unternehmen, welches in einen Organträger eingegliedert ist. Es muss ein Über-/Unterordnungsverhältnis bestehen. Die Organgesellschaft verliert ihre Selbständigkeit und geht im Unternehmen des Organträgers auf.

An eine Organgesellschaft sind im Wesentlichen zwei Anforderungen zu stellen:

  • das Unternehmen muss eine juristische Person des Privatrechts (insb. Kapitalgesellschaften) und

  • in den Organträger eingegliedert sein.

Beide Kriterien sind nach Vorlage durch den BFH zur Überprüfung derzeit beim EuGH anhängig (Az. verbundene Rs. , ). Am nahm Generalanwalt Mengozzi zu den Vorlagefragen Stellung und legte die nach seiner Meinung bestehende Rechtswidrigkeit der Einschränkungen dar. Der EuGH folgte in Umsatzsteuerfragen den Schlussanträgen der Generalanwälte zuletzt in 90 % der Fälle. Trifft der Gerichtshof im Ausgangsverfahren eine entsprechende Entscheidung, müsste der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben zur Organschaft wohl überarbeiten. [Dipl.-Jur., BScBA Matthias Trinks]

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