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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Innergemeinschaftliche Lieferung im Rahmen eines „Reihengeschäfts" (BFH)
Der XI. Senat des BFH hat entschieden, dass bei sog. Reihengeschäften die Prüfung, welche von mehreren Lieferungen über ein und denselben Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat steuerfrei ist, anhand der objektiven Umstände und nicht anhand der Erklärungen der Beteiligten vorzunehmen ist; Erklärungen des Erwerbers können allerdings im Rahmen der Prüfung des Vertrauensschutzes (§ 6a Abs. 4 UStG) von Bedeutung sein ().
Sachverhalt: Im Streitfall verkaufte eine deutsche GmbH (A) zwei Maschinen an ein US-amerikanisches Unternehmen (B). B teilte A auf Anfrage lediglich die USt-IdNr. eines finnischen Unternehmens (C) mit, an die es die Maschinen weiterverkauft habe. Die Maschinen wurden von einer von B beauftragten Spedition bei A abgeholt und zu C nach Finnland verschifft. Nach Ansicht des zuvor mit dem Streitfall befassten EuGH ist bei sog. Reihengeschäften regelmäßig die erste Lieferung (von A an B) umsatzsteuerfrei; anders sei es jedoch, wenn B der C bereits Verfügungsmacht an der Ware verschafft habe, bevor die Ware das Inland verlassen hat (