Angemessenheit von Tantiemen an den Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
1. Für die Bemessung der angemessenen Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers gibt es keine festen Regeln. Der angemessene
Betrag ist vielmehr im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln (ständige Rspr. des BFH, vgl. Urteile v. I R 50/94,
BStBl II 1995, 549 und v. , I R 44/00, BFH/NV 2002, 543).
2. Bei dieser Schätzung ist zu berücksichtigen, dass häufig nicht nur ein bestimmtes Gehalt als „angemessen” angesehen werden
kann, sondern der Bereich des Angemessenen sich auf eine gewisse Bandbreite von Beträgen erstreckt (vgl. , BFH/NV 2002, 134).
Tatbestand
Fundstelle(n): GmbH-StB 2015 S. 202 Nr. 7 KAAAE-87847
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