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FG München Urteil v. - 7 K 260/12

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Angemessenheit von Tantiemen an den Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz

1. Für die Bemessung der angemessenen Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers gibt es keine festen Regeln. Der angemessene Betrag ist vielmehr im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln (ständige Rspr. des BFH, vgl. Urteile v. I R 50/94, BStBl II 1995, 549 und v. , I R 44/00, BFH/NV 2002, 543).

2. Bei dieser Schätzung ist zu berücksichtigen, dass häufig nicht nur ein bestimmtes Gehalt als „angemessen” angesehen werden kann, sondern der Bereich des Angemessenen sich auf eine gewisse Bandbreite von Beträgen erstreckt (vgl. , BFH/NV 2002, 134).

Tatbestand

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2015 S. 202 Nr. 7
KAAAE-87847

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FG München, Urteil v. 17.02.2014 - 7 K 260/12

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