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Betriebsveranstaltungen: Rechtsfolgen der Mitnahme einer privaten Begleitung
Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG auch Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung). Soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 € je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer nicht übersteigen, gehören sie nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.
Ab dem VZ 2015 ist dem Arbeitnehmer der geldwerte Vorteil der an der Betriebsveranstaltung teilnehmenden privaten Begleitperson zuzurechnen. Damit wird der bis zum Jahr 2014 zur Anwendung kommenden anderslautenden BFH-Rechtsprechung durch diese Gesetzesänderung mit Wirkung ab 2015 der Boden entzogen ( NWB MAAAE-45945, BStBl 2015 II S. 189 = Kurzinfo StuB 2013 S. 793 NWB NAAAE-46921).
Bei der Abrechnung von Betriebsveranstaltungen wird mit Wirkung ab 2015 ein Freibetrag von 110 € gewährt (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG). Dieser Freibetrag wird für die teilnehmenden Arbeitnehmer gewährt. Es stellte sich die Frage, ob ein durch den ...