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Kein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit bei Hinzurechnung sog. Dauerschuldentgelte
Anmerkungen zum
Der I. Senat des BFH hat entschieden: Die nach § 8 Nr. 1 GewStG vorzunehmende (teilweise) Hinzurechnung von Zinsen einer US-amerikanischen Muttergesellschaft mit Geschäftsleitungsort im Inland, die diese wiederum für ein durch eine belgische Tochterkapitalgesellschaft gewährtes Darlehen zahlt, verstößt nicht gegen die unionsrechtlich verbürgte Niederlassungsfreiheit. Dies gelte auch beim billigkeitsweisen Unterbleiben einer Hinzurechnung in einem vergleichbaren inländischen Sachverhalt, wenn eine gewerbesteuerliche Organschaft vorliegt. Denn dieser Verzicht auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 GewStG innerhalb des Organkreises setzt nämlich eine doppelte gewerbesteuerliche Belastung der jeweiligen Hinzurechnungsbeträge voraus (Abschn. 41 Abs. 1 Satz 5 und 6 GewStR 1998, nunmehr R 7.1 Abs. 5 Satz 3 und 4 GewStR). Daran fehlt es jedoch, wenn eine grenzüberschreitende Organschaft gegeben wäre, es aber an einer inländischen Betriebsstätte des ausländischen Rechtsträgers (Organgesellschaft) mangelt.
Der für den gewerbesteuerrechtlichen Organkreis billigkeitsweise gewährte Verzicht auf ...