Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellung für Kostenüberdeckung in der Versorgungswirtschaft?
I. Sachverhalt
Die W hat in der Region X die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung übernommen. Das einschlägige Landesrecht schreibt vor: Die Preise/Gebühren sind in der Weise festzusetzen, dass die kalkulierten Kosten für einen dreijährigen Zeitraum um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende dieses Zeitraums aufgrund einer Nachkalkulation ergeben, sind innerhalb der folgenden drei Jahre dadurch auszugleichen, dass der an sich aufgrund der hier greifenden Kostenkalkulation zulässige Preis gemindert wird.
Die W hat in 01 bis 03 in Summe eine Kostenüberdeckung erzielt und möchte für diese per eine Rückstellung ansetzen. Auch unter Berücksichtigung der erzwungenen Preisminderung in 04 bis 06 erwartet sie für diesen zukünftigen Zeitraum aber keinen Verlust. Die W ist kein IFRS-Erstanwender.
Nach Landesrecht kann die W zur Wahrung der öffentlichen Versorgung ihr Geschäft nicht einfach einstellen. Es ist ihr lediglich erlaubt, dieses mit allen Rechten und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen.
II. Fragestellung
Ist die Rückstellung zulässig und geboten?