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PiR Nr. 4 vom Seite 116

Standardentwurf zur Abgrenzung kurz- und langfristiger Schulden (ED/2015/1)

WP Dr. Daniel T. Fischer

I. Einführung

Am hat der IASB den Standardentwurf „Classification of Liabilities“ (ED/2015/1) (kurz: ED CL) veröffentlicht. Durch den Standardentwurf sollen die Regeln zur Abgrenzung kurz- und langfristiger Schulden in Teilen neu gefasst und so bestehende Zweifelsfragen ausgeräumt werden. Die Unterscheidung von kurz- und langfristigen Schulden ist derzeit in IAS 1.69-.76 geregelt und basiert auf einem Kriterienkatalog zur Identifikation kurzfristiger Schulden. Weisen Verpflichtungen nicht die Merkmale kurzfristiger Schulden auf, sind diese als langfristig zu qualifizieren (Negativabgrenzung). So sind bspw. Schulden nur langfristiger Natur, wenn das Unternehmen das Recht hat, die entsprechenden Tilgungszahlungen um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Dieses Kriterium bildet zugleich das Schwerpunktthema des ED CL. Die vom IASB unterbreiteten Vorschläge können bis zum kommentiert werden.

II. Klassifizierung kurz- und langfristiger Schulden nach IAS 1

1. Bestehender Kriterienkatalog des IAS 1.69

Schulden sind nach den momentanen Regeln als kurzfristig einzustufen, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Eine Schuld w...

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Standardentwurf zur Abgrenzung kurz- und langfristiger Schulden (ED/2015/1)

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