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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung des Bleaching
Von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellungen sind nach dem umsatzsteuerfrei, soweit sie dazu dienen, einen aufgrund einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen.
Die Klägerin ist eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis in der Gesellschaftsform einer GbR. Bei einigen Patienten wurde eine Zahnaufhellung (Bleaching) einzelner Zähne durchgeführt und in Rechnung gestellt. Der Grund dafür lag in allen Fällen darin, dass der jeweilige Zahn in Folge einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelt war. Das Finanzgericht führt aus, dass die steuerliche Begünstigung nicht allein auf solche Maßnahmen beschränkt sei, welche auf die Beseitigung der Ursache der Gesundheitsstörung bzw. der...