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Einkommensteuer | Spende an eine sog. Vorstiftung ist keine Sonderausgabe
Nach dem sind Zuwendungen an eine rechtsfähige Stiftung vor deren Anerkennung nicht als Sonderausgaben abziehbar.
Mit diesem sehr sorgfältig und umfassend begründeten Urteil hat der BFH der sog. Vorstiftung die Anerkennung versagt und ihr insbesondere die Rechtswirkungen abgesprochen, die eine Vorgesellschaft von jeher in Anspruch nehmen kann. Zu Recht weist der BFH darauf hin, dass der Gesetzgeber bei der Reform des Stiftungsrechts im Jahr 2002 die Vorstiftung nicht geregelt hat, obwohl ihm bekannt war, dass es im österreichischen Recht entsprechende Vorschriften gibt. Das Ergebnis ist im entschiedenen Fall vor allem deshalb ärgerlich und schwer hinnehmbar, weil die Klägerin unverschuldet das Abzugsverbot für die Sond...