IWB Nr. 7 vom Seite 1

Weiterhin gute Geschäfte!

Nils Henrik Feddersen | Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Die [i]Wichtiger Außenhandel der EU und Deutschlands mit DrittstaatenUSA und China waren auch 2014 die beiden wichtigsten Handelspartner der EU-Mitgliedstaaten im Warenverkehr – ihr Anteil an den EU-Ausfuhren betrug nach den Angaben des Europäischen Statistikamtes eurostat 15 % bzw. 14 %. In Anbetracht der umstrittenen Verhandlungen des Freihandelsabkommens TTIP ist es eine interessante Notiz, dass der Anteil der USA am Gesamtwarenverkehr mit der EU seit 2002 stetig gefallen ist (von damals 24 %). Für Deutschland blieb Frankreich mit 9 % bei den Warenausfuhren der wichtigste Handelspartner, gefolgt von den USA mit ebenfalls 9 % und Großbritannien mit 7 %. Bei den Wareneinfuhren nach Deutschland stehen die Niederlande mit 14 % an erster Stelle, gefolgt von Frankreich mit 8 % und China mit 7 %.

Angesichts [i]Sicherungsinstrumente des internationalen Handelsverkehrsder enormen Handelsvolumina insgesamt müssen Unternehmen auch das individuelle Risiko bei diesen Geschäften berücksichtigen. Die Gründe, aus denen ein Exportgeschäft fehlschlagen kann und deretwegen insbesondere die Zahlung des Kaufpreises ausbleibt, sind vielfältig. Es gibt aber eine ganze Anzahl bewährter Instrumente, um sich im internationalen Handel gegen Zahlungsausfall abzusichern, wie Vorpeil ab S. 245 zeigt.

Nicht [i]Rechtsschutz bei Nichtberücksichtigung in US-Vergabeverfahrenzu vernachlässigen ist auch der Anteil von Geschäften, den deutsche Unternehmen – zumal auf lokaler und regionaler Ebene – mit US-Behörden und insbesondere mit den US-Streitkräften in Deutschland machen. Diese kaufen Dienstleistungen und Waren häufig auf der Grundlage von formalisierten Vergabeverfahren ein. Firmen, die sich im Rahmen von solchen Ausschreibungen benachteiligt sehen, steht ein spezifisches Beschwerdeverfahren beim Government Accountability Office (GAO) offen. Der Beitrag von Reinsdorf stellt die Grundzüge dieses Verfahrens ab S. 254 dar. Nicht zuletzt kann es für die Anbieter mehr Einblick in die Vergabekriterien schaffen.

Steuerliche [i]Praxis der Veröffentlichung von Advance Tax Rulings in einigen EU-MitgliedstaatenTransparenz entwickelt sich im Rahmen der BEPS-Debatte zu einem dominanten Thema dieses Jahres. Im Vorfeld der Initiativen von EU und OECD beleuchtet der Top-Beitrag von Grotherr/Wittenstein daher ab S. 237 die aktuelle Veröffentlichungspraxis bei verbindlichen Auskünften in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten. Darstellungen in der IWB zu wichtigen OECD-Staaten sowie zu den BRICS-Staaten werden bis zum Sommer folgen.

Ich wünsche Ihnen hilfreiche Einblicke

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 7 / 2015 Seite 1
NWB HAAAE-87754