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Horst Marburger

Reform der Pflegeversicherung

▶ Leistungsträger▶ Versicherte▶ Beiträge▶ Pflege

ISBN der Online-Version: 978-3-482-78801-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65901-0

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Reform der Pflegeversicherung

IX. Familienpflegezeit

1. Grundsätze

Seit sieht das FPfZG einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Familienpflegezeit vor. Nach wie vor wird in § 1 FPfZG als Ziel des Gesetzes vorgesehen, dass durch die Einführung der Familienpflegezeit die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert wird. Dies gilt aber nur für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten.

In § 2 Abs. 1 FPfZG wird seit bestimmt, dass Beschäftigte von der Arbeitsleistung für längstens 24 Monate (Höchstdauer) teilweise freizustellen sind, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Das Gesetz spricht hier von der Familienpflegezeit.

§ 2 Abs. 1 FPfZG sieht einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit vor. In der Gesetzesbegründung der Bundesregierung zu den Änderungen zum wird hervorgehoben, dass mit der Einführung des Rechtsanspruchs auch ein Ergebnis der Evaluation der Familienpflegezeit berücksichtigt wird, wonach von der Einführung eines Rechtsanspruchs eine positive Signalwirkung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ausgehen kann.

Pflegezeit (vgl. unter VIII.) und Familienpflegezeit dürfen gemeinsam 24 Monate je pflegebedürftigem nahen Angehörigen nicht überschreiten (Gesa...