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Zusammenschluss zweier Vertragsärzte zu einer Berufsausübungsgemeinschaft
Sozialgericht Marburg, Gerichtsbescheid v. 6. 2. 2015 - S 12 KA 137/14
Der Zusammenschluss eines bereits niedergelassenen Vertragsarztes mit einem neu niedergelassenen Facharzt gleicher Fachrichtung zu einer Berufsausübungsgemeinschaft an dessen Standort begründet keine Aufbauprivilegien.
Die Parteien streiten darüber, ob sie als neu gegründete Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) die im einschlägigen Honorarvertrag (HVV) für Neugründung mit unterdurchschnittlichen Freizahlen bestehenden Privilegierungen bei der Festsetzung des Regelleistungsvolumens in Anspruch nehmen dürfen.
Die Berufsausübungsgemeinschaft erfolgte am Praxisstandort des Altgesellschafters, der bereits seit 1999 dort eine internistische Einzelpraxis betrieb. Nach dem Hinzukommen des zweiten Praxispartners, im Juli 2008, gründeten die beiden Vertragsärzte eine Berufsausübungsgemeinschaft.
Bei der Festsetzung ihres Regelleistungsvolumens vertraten sie die Auffassung, dass sie eine „junge Praxis“ seien und deshalb die hierfür einschlägigen Regelungen aus dem HVV auf sie angewendet werden müssten. Das hätte zur Folge, dass für die Berechnung des Regelleistungsvolumens nicht die Fallzahlen im Aufsatzquartal zugrunde zu legen wären, sondern die Fallzahl der Fach...