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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 AL 2518/14

Gesetze: SGB 10 § 44; SGB 10 § 4; SGB 10 § 48; SGB 10 § 50; BGB § 242

Leitsatz

Leitsatz:

Ob ein treuwidriges Verlangen einer Zugunstenentscheidung nach § 44 SGB X vorliegt, wenn die begehrte Aufhebung eines Erstattungsbescheides nur auf eine formale Rechtswidrigkeit gestützt werden kann und materiell-rechtlich tatsächlich kein Anspruch auf die Sozialleistung (hier Alg) bestanden hatte, kann für den Fall offen bleiben, in dem die Rechtswidrigkeit des Erstattungsbescheids auf der unterbliebenen Aufhebung des (hier Alg-)Bewilligungsbescheides beruht. Denn § 50 SGB X ergibt die materielle-rechtliche Anspruchsgrundlage für das Behaltendürfen der gegebenenfalls auch rechtswidrig gewährten Leistung.

Fundstelle(n):
GAAAE-87643

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.02.2015 - L 8 AL 2518/14

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