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Abfärberegelung: BFH legt Bagatellgrenze fest
Gewerbliche Umsätze dürfen 3 % der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich 24.500 € im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen
Der BFH hat in drei Entscheidungen zur praxisrelevanten Frage der Anwendung der Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG Stellung genommen und die Grenzen für eine Bagatellregelung vorgegeben.
Hintergrund
Im Unterschied zur sog. gemischten Tätigkeit eines Einzelunternehmers, bei dem gleichzeitig verrichtete gewerbliche und freiberufliche Betätigungen selbst bei sachlichen und wirtschaftlichen Berührungspunkten in der Regel getrennt zu beurteilen sind, fingiert die Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG für gemischt tätige Personengesellschaften sämtliche Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb, wenn die Personengesellschaft neben nichtgewerblichen Tätigkeiten gleichzeitig eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Das BVerfG hat die Verfassungsmäßigkeit der Abfärberegelung gerade im Hinblick auf diese Ungleichbehandlung zwischen Einzelunternehmen und Personengesellschaften und die erheblichen steuerrechtlichen Folgen grundsätzlich bestätigt ().
Problem: Keine gesetzliche Bagatellgrenze
Die Vorschrift des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sieht keine gesetzliche Bagatellgrenze vor, so dass bereits geringe gewerbliche Einnahmen zu einer Umqualifizierung führen können. Nach der bisherigen Rechtspr...BStBl 2000 II S. 229BStBl 2009 II S. 647