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StBMag Nr. 4 vom Seite 22

Klärung und Verschärfung

Die GoBD haben vor ihrer Veröffentlichung für viel Kritik gesorgt. Nun sorgen sie nur noch für eines: für Verwirrung

Alexandra Buba

Keine Änderung der Rechtslage, sagt das BMF. Drastische Umstellung der Kanzleiorganisation notwendig, behaupten selbsternannte Experten im Netz. Wie meistens liegt die Wahrheit in der Mitte und die Bereiche, in denen Berater und Mandanten nun tatsächlich tätig werden müssen, sind relativ klar eingegrenzt und mittlerweile eindeutig geregelt.

Es wäre schon ein echtes Drama, wenn von heute auf morgen, oder besser gesagt seit dem 1. Januar dieses Jahres, eine quartalsweise Buchung nicht mehr möglich wäre. Tatsächlich wird diese Befürchtung oft im Zusammenhang mit den neuen GoBD geäußert. Hintergrund ist eine vermeintlich neue Frist: Unbare Geschäftsvorfälle sollen innerhalb von zehn Tagen und Kontokorrentbeziehungen innerhalb von acht Tagen verbucht werden. Das ist aber falsch, die Sorge über eine Buchführung quasi in Echtzeit ist unbegründet.

Ihre Ursache hat die Sorge zum einen in den mannigfaltigen Interpretationsmöglichkeiten des Begriffs „Erfassung“, denn davon, und nicht etwa von Verbuchung, spricht das BMF. Konkret heißt es mit Verweis auf zwei BFH-Urteile: „Jede nicht durch die Verhältnisse des Betriebs oder des Geschäftsvorfalls zwingend bedingt...