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Kein entgeltlicher Umsatz durch die Ausgabe von Gutscheinen
Die Umsatzbesteuerung der Glücksspielumsätze hat die Gerichte schön öfter beschäftigt. Insbesondere um die Geldspielgeräte ist es jedoch in letzter Zeit ruhig geworden. In einer aktuellen Entscheidung hat der BFH nun zur kostenlosen Gutscheinabgabe durch Spielhallen Stellung genommen. Auch in diesem Verfahren zeigen sich wieder die Besonderheiten der Branche.
A. Leitsatz
Gibt ein Unternehmer einen Gutschein in Umlauf, der dessen Besitzer berechtigt, eine Leistung des Unternehmers kostenlos in Anspruch zu nehmen, liegt in der Regel kein entgeltlicher Leistungsaustausch vor.
B. Sachverhalt
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens betreibt mehrere Spielhallen. In den einzelnen Hallen befinden sich auch Geldspielgeräte. Anlässlich der Neueröffnung einer Spielhalle gab die Klägerin sog. Test Coupons aus. Die Coupons hatten einen Nennwert von 100 € und wurden über die Zeitung bzw. über Auslagen in Geschäften verbreitet.
Die Einlösung der Coupons erfolgte durch Gutschrift auf einem auf den Namen des Kunden eingerichteten Konto. Mit dessen Einrichtung wurde auch eine Kundenkarte ausgegeben. Pro Tag konnte je Kunde nur ein Betrag von 10 € unter Vorlage der Kundenkarte abge...