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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 12 | Handwerkerleistungen: Auch Kosten für Gutachtertätigkeiten sind begünstigt

Der BFH hat – entgegen der Auffassung des BMF – entschieden, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage (Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung) durch einen Handwerker und damit die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes ebenso eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.

Das aktuelle – für Steuerzahler erfreuliche – Urteil des Bundesfinanzhofs zur Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen steht jetzt auf dem Themenplan.

Der VI. Senat des BFH, der neben der Lohnsteuer auch für den Steuerbonus nach § 35a EStG zuständig ist, hat entschieden: Die Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung ist eine begünstigte Handwerkerleistung. Nicht nur die Kosten für die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens und für vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr sind demnach steuermindernd zu berücksichtigen. Sondern auch – wie es der BFH im feinsten Juristendeutsch ausdrückt – „die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes”. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn eine Prüfung nach Landesrech...

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