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Schweiz | Schweiz – Steuerlich anerkannte Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen
[i]EStV, Rundschreiben vom 12. und 13. 2. 2015 unter http://go.nwb.de/7vx93Die Gewährung unverzinslicher oder nicht ausreichend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahestehende Dritte stellt in der Schweiz eine geldwerte Leistung dar. Dasselbe gilt für übersetzte Zinsen, die aufgrund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahestehenden Dritten vergütet werden. Solche Leistungen unterliegen gem. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b chVStG der Verrechnungsteuer von 35 % und sind mittels Formular 102 unaufgefordert binnen 30 Tagen nach Fälligkeit zu deklarieren. In derselben Frist ist auch die geschuldete Steuer zu entrichten. Für die Bemessung einer angemessenen Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen in Schweizer Franken und in fremden Währungen in diesen Fällen hat die Eidgenössische Steuerv...