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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 1173/14 EFG 2015 S. 917 Nr. 11

Gesetze: EStG § 19, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Berücksichtigung der Gewährung von Bonusaktien und Ausgleichszahlungen als geldwerter Vorteil bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Leitsatz

Der geldwerte Vorteil in Gestalt der Gewährung der Bonusaktien sowie von Ausgleichszahlungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen bei ununterbrochenen Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses während der Haltefrist bzw. der Gewährung einer Ausgleichszahlung bei betriebsbedingter Kündigung oder Arbeitsunfähigkeit ist den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 917 Nr. 11
GAAAE-86872

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 04.12.2014 - 6 K 1173/14

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