Berücksichtigung der Gewährung von Bonusaktien
und Ausgleichszahlungen als geldwerter Vorteil bei den Einkünften
aus nichtselbständiger Arbeit
Leitsatz
Der
geldwerte Vorteil in Gestalt der Gewährung der Bonusaktien sowie
von Ausgleichszahlungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen
bei ununterbrochenen Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses
während der Haltefrist bzw. der Gewährung einer Ausgleichszahlung
bei betriebsbedingter Kündigung oder Arbeitsunfähigkeit ist den
Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen.
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 917 Nr. 11 GAAAE-86872
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 04.12.2014 - 6 K 1173/14
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