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Arbeitshilfe März 2015

Zahnaufhellung - sog. Bleaching - ist umsatzsteuerfrei, soweit sie dazu dient, einen aufgrund einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen

Sind die Umsätze für von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellungen -das sog. Bleaching-, soweit die Aufhellung dazu dient, einen aufgrund einer Krankheit und einer Behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen, gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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