Arbeitshilfe Dezember 2015

Blockheizkraftwerk: Selbstkosten als Bemessungsgrundlage für Entnahme

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Stromlieferung vom eigenen Einfamilienhaus an die Stadtwerke
Mit welcher Bemessungsgrundlage ist die unentgeltliche Wertabgabe der im eigenen Einfamilienhaus erzeugten Wärme festzusetzen, mit der das Einfamilienhaus beheizt wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB EAAAE-86838