Arbeitshilfe August 2016

Absetzung für außergewöhnliche Absetzung bei Grund und Boden?

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1. Können künftige, anteilige Mietzahlungen, die an die finanzierende Bank vom bisherigen (Mit-)Eigentümer abgetreten waren und nun vom Erwerber an die Bank vorab gezahlt werden, um den Grundstücksanteil lastenfrei zu erwerben, von diesem als Sonder-Werbungskosten angesetzt werden?

2. Zur Frage der Absetzung für eine außergewöhnliche wirtschaftliche Absetzung i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern (hier: Grund und Boden), wenn eine Vermietung nur noch zu einem deutlich geminderten Mietzins möglich ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB GAAAE-86833