Arbeitshilfe August 2015

Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG für eine in mehreren Veranlagungszeiträumen in annähernd gleich hohen Teilbeträgen zufließende Entlassungsentschädigung?

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Anwendung des § 34 EStG, wenn es ohne Zutun des Arbeitnehmers im Insolvenzfall des Arbeitgebers zu einer Abweichung in der Auszahlung der Abfindung kommt (statt der mit dem Arbeitgeber vereinbarten Einmalauszahlung erfolgte die Auszahlung durch den Insolvenzverwalter in drei Raten über mehrere Jahre verteilt)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAE-86831